AGB

1. ANGEBOT / AUFTRAG
 

1.1. Wir schließen Verträge und nehmen Aufträge ausschließlich zu den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entgegen. Dies gilt auch für Ergänzungs- und Folgeaufträge sowie für unseren Online-Shop. Unsere Vertragspartner stimmen zu, dass im Fall der Verwendung von AGB von unseren Geschäftsbedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
 

1.2. Angebote werden nur schriftlich erteilt und gelten freibleibend. Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Anbotes ist — sofern nicht anders vereinbart — nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistungen möglich.
 

1.3. Kostenvoranschläge werden ebenfalls nur schriftlich erteilt und sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich. Stellt sich bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag im Sinne des § 1170a (2) ABGB eine beträchtliche Überschreitung des vereinbarten Entgelts als unvermeidbar heraus, so hat dies der Auftragnehmer zu dem Zeitpunkt dem Auftraggeber anzuzeigen, zu welchem eine mehr als 15%ige Überschreitung des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises abzusehen ist
 

1.4. Der Auftraggeber hat Leistungen, die der Auftragnehmer abweichend vom Vertrag ausführt, dann anzuerkennen und zu vergüten, wenn die Leistung zur Vertragserfüllung notwendig war, dem mutmaßlichen Vertragswillen entspricht und die Abweichung für den Auftraggeber zumutbar ist.
 

1.5. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Die Annahme von Bestellungen über den Online-Shop erfolgt durch die Zusendung einer entsprechenden E-Mail. Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden. 
 

1.6. Allfällige für die Ausführung eines Auftrages notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu erwirken, der uns diesbezüglich zu informieren und allenfalls schad- und klaglos zu halten hat. Wir sind nicht verpflichtet, mit den Arbeiten zu beginnen, bevor diese Genehmigungen rechtswirksam erteilt wurden.
 

1.7. Der angemessene Aufwand für auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Entwürfe, Skizzen oder Muster ist uns über unser Verlangen umgehend auch dann zu ersetzen, wenn der in Aussicht genommene Auftrag nicht erteilt wird.
 

1.8. Wir behalten uns sämtliche Rechte an den von uns verwendeten Entwürfen, Angeboten, Projekten und den zugehörigen Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen vor. Diese Unterlagen dürfen, auch wenn sie nicht von uns stammen, vom Auftraggeber nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind uns über unser Verlangen sofort zurückzustellen.
 

1.9. Wir übernehmen keine Haftung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-Shops und für technische oder elektronische Fehler des Online-Angebotes.

 

2. PREISE
 

2.1. Preise sind freibleibend und verstehen sich ab unserem Lager ausschließlich Verpackung, Verladung, Versicherung und Mehrwertsteuer, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes festgelegt wird. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen.
 

2.2. Die Preise fußen auf den Kosten zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe. Wir sind berechtigt, die Preise anzupassen, wenn die Bestellung von einem Gesamtangebot abweicht oder, wenn die Kosten sich bis zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistungserbringung geändert haben. Eine Preisanpassung erfolgt insbesondere, wenn sich Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. ohne, dass wir darauf Einfluss haben, verändert haben.

 

 

3. LIEFERZEIT
 

3.1. Lieferzeiten werden bestmöglich eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Wurde deren Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich vereinbart, hat uns der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von zumindest vier Wochen zu gewähren. Bei von Witterungsverhältnissen abhängigen Arbeiten erstrecken sich verbindlich vereinbarte Ausführungsfristen und -termine in dem Ausmaß, wie die Witterungsverhältnisse die Arbeiten verzögern.
 

3.2. Höhere Gewalt und sonstige unvorhergesehene Umstände entbinden uns von der Lieferverpflichtung.
 

3.3. Annahmeverzug durch den Auftraggeber berechtigt uns wahlweise zum Rücktritt unter Geltendmachung des entstandenen Schadens oder dazu, die Erfüllung des Rechtsgeschäftes bei Geltendmachung des darüber hinaus entstandenen Schadens zu verlangen.

 

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
 

4.1. Die Rechnungsbeträge sind mit Rechnungsdatum fällig und zahlbar binnen einer Frist von 14 Tagen porto- und spesenfrei ohne jeden Abzug. Eigenmächtiger Skontoabzug ist unstatthaft. Die Einräumung von Skonto bedarf ausdrücklicher schriftlicher gesonderter Vereinbarung.
 

4.2. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden, wenn sie mit sicherer elektronischer Signatur erstellt werden.

 

4.3. Reparaturrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.

 

4.4. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilbeträge mit Erhalt der betreffenden Faktura zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen. 

 

4.5. Bei Bauleistungen wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn der Empfänger Unternehmer ist der seinerseits mit der Erbringung der Bauleistungen beauftragt ist. Der Leistungsempfänger hat auf den Umstand, dass er mit der Erbringung der Bauleistungen beauftragt ist hinzuweisen. Erfolgt dies zu Unrecht, so schuldet auch der Leistungsempfänger die auf den Umsatz entfallende Steuer. Werden Bauleistungen an einen Unternehmer erbracht, der üblicherweise selbst Bauleistungen erbringt, so wird die Steuer für diese Bauleistungen stets vom Leistungsempfänger geschuldet (§ 19 Abs. la UStG 1994). Der Auftraggeber hat uns seine UID-Nr. im Fall von Bauleistungen sofort und unaufgefordert bekannt zu geben, ansonsten die Leistungen nicht als Bauleistungen im Sinne des § 19 Abs. la UStG 1994 verrechnet werden können und die Verrechnung inkl. Umsatzsteuer erfolgen muss.

 

4.6. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe üblicher Bankzinsen, mindestens aber 14 % p.a. zu verrechnen und sind vereinbarte Preisnachlässe hinfällig. Zahlt der Käufer bei Fälligkeit nicht, oder erhält der Verkäufer Auskünfte, wonach sich des Käufers finanzielle Verhältnisse verschlechtert haben, so kann der Verkäufer nach seiner Wahl die Zahlung sämtlicher noch offen stehender Rechnungen — ob fällig oder nicht — verlangen und/oder alle noch ausstehenden Lieferungen stornieren und weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse durchführen oder von der Stellung einer angemessenen Sicherheit abhängig machen.

 

4.7. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, uns für den Fall seines Zahlungsverzuges sämtliche Mahn- und Inkassospesen sowie sonstige durch die außergerichtliche Betreibung entstandenen Kosten in der jeweils tarif-, verordnungs- oder gesetzmäßigen Höhe zu ersetzen.

 

4.8. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

 

 

5. ERFÜLLUNG UND GEFAHRENÜBERGANG

 

5.1. Nutzung und Gefahr gehen auf den Auftraggeber über, wenn der Liefergegenstand unser Werk oder unser Lager verlässt. Der Versand erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

 

5.2. Sollte die Absendung einer versandbereiten Ware ohne unser Verschulden binnen drei Monaten nach Rechnungslegung nicht erfolgt sein oder auf Wunsch des Auftraggebers verschoben werden, so gilt unsere Leistung als erbracht und sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Diesbezügliche Lagerungskosten sind uns prompt zu ersetzen. Nutzung und Gefahr gehen mit der Einlagerung auf den Auftraggeber über.

 

 

6. RÜCKTRITTSRECHT IM FERNABSATZ

 

6.1. Besteller, die Verbraucher iSd. Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt im Falle der Online-Bestellung von Waren mit dem Tag des Erhaltes der bestellten Ware, im Falle der Online-Bestellung von Dienstleistungen mit dem Vertragsabschluss zu laufen. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird.

 

6.2. Im Fall des Rücktrittes findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Preises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren oder bereits empfangenen Leistungen statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Bestellers. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen. Die Ware ist in ungenütztem, wiederverkaufsfähigem Zustand in der Originalverpackung zu retournieren. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen. Empfangene Leistungen sind soweit wie möglich zurückzustellen und dürfen vom Besteller nicht mehr — auch nicht teilweise — verwendet bzw. in Anspruch genommen werden oder sonstige Vorteile daraus gezogen werden. Für die bereits erfolgte Benützung der Leistung wird von uns ein angemessenes Entgelt einbehalten. Allfällige Kosten der Zurückstellung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

7. GEWÄHRLEISTUNG

 

7.1. Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Musste der Auftraggeber oder eine von ihm bestellte örtliche Bauleitung oder sonstige fachmännische Aufsicht während der Ausführung von Arbeiten oder bei der Lieferung Mängel erkennen, so sind diese unverzüglich zu rügen. Mängel eines Teiles der Lieferung dürfen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen.

 

7.2. Der Auftragnehmer leistet dafür Gewähr, dass seine Leistungen die im Vertrag ausdrücklich bedungenen bzw. die sonst gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und die Arbeiten sach- und fachgemäß ausgeführt wurden. Falls Materialien vom Auftraggeber beigestellt werden, erstreckt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die fachgemäße Arbeit, nicht aber auf Ansprüche aus den beigestellten Materialien, insbesondere nicht auf Ersatz derselben. Wird eine Leistung aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen und sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt, so erstreckt sich die Haftung des Auftragnehmers nur auf die bedingungsgemäße Ausführung.

 

7.3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch Überbeanspruchung, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien vom Auftraggeber oder dritter Seite beigestelltes Material, Anweisungen des Auftraggebers oder Montagearbeiten Dritter verursacht worden sind. Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigungen durch Handlungen Dritter, atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse. Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Eine Haftung unsererseits ist überdies ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferte Ware ohne Kenntnis des Verwendungszweckes bestellt oder geliefert wird. Wir haften auch nicht im Rahmen der gewerblichen oder nicht gewerblichen Weiterveräußerung, Weitergabe, des  unbefugten oder unsachgemäßen Gebrauches sowie der Überlassung der Maschinen und Geräte an Minderjährige oder sonst Geschäftsunfähige.

 

7.4. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen oder Instandsetzungen am Liefergegenstand bzw. der Werkleistung vorgenommen werden.

 

7.5. Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen gelten für Verbrauchergeschäfte die gesetzlichen Regelungen, somit zwei Jahre bei beweglichen und drei Jahre bei unbeweglichen Sachen. Liegt jedoch kein Verbrauchergeschäft vor, wird die Gewährleistungsfrist ausdrücklich auf sechs Monate verkürzt und wird diese durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen. Im Gewährleistungsfall hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Für allfällige Gewährleistungsarbeiten ist dem Auftragnehmer Zutritt zum Gewährleistungsobjekt zu gewähren. Für Gewährleistungsarbeiten sind dem Auftragnehmer überdies die erforderlichen Hilfskräfte, Hilfsmaterialien und Werkzeuge vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Bei Gewährleistungsarbeiten, welche der Auftragnehmer auf Anordnung des Auftraggebers außerhalb der normalen Geschäftszeit durchzuführen hat, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftragnehmer zu vergüten. Wenn die Beseitigung jedoch einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, kann der Auftraggeber nur verlangen, dass die Vergütung in angemessener Höhe herabgesetzt wird. Der Auftragnehmer ist bei Werkverträgen einvernehmlich von der Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB, ähnlichen Bestimmungen in anderen AGB oder anzuwendenden anderen Rechtsvorschriften befreit.

 

 

8. SCHADENERSATZ

 

8.1. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung" iSd. PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

8.2. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist, bleibt die Haftung des Auftragnehmers in allen Fällen auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand seiner Leistung entstanden sind. Jeder darüber hinausgehende Schadenersatz, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, sofern dem Auftragnehmer nicht grobes Verschulden vorzuwerfen ist.

 

 

9. EIGENTUMSVORBEHALT

 

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (neben dem Kapital insbesondere auch Zinsen und allfällige Kosten) unser Eigentum. Dies gilt auch im teilmontierten Zustand. Die Ware fällt im Insolvenzfall nicht in die Masse.

 

 

10. ÄNDERUNGEN

 

Abänderungen dieser allgemeinen tiefer- und Zahlungsbedingungen, sonstige Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.

 

 

11. SALVATORISCHE KLAUSEL

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Diesfalls sind die Vertragspartner nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen.

 

 

12. DATENSCHUTZ

 

Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, insbesondere Name und Adresse, zur Begründung, Ausgestaltung, Änderung und Erfüllung des Vertrages gespeichert und verarbeitet werden und sind wir berechtigt, die Daten in diesem Umfang und zu diesem Zweck auch an Dritte weiterzugeben, welche mit uns zusammenarbeiten.

 

 

13. GERICHTSSTAND

 

Vertrags- und Erfüllungsort ist Lienz, auch wenn die Übergabe oder Lieferung der Ware an einem anderen Ort zu erfolgen hat. Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Ansprüche ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes ausschließlich das BG Lienz. Für die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragspartner gilt österreichisches Recht. Vertragssprache ist Deutsch.

 

 

II. BESONDERE BEDINGUNGEN

 

Zusätzlich zu den hier festgelegten AGB gelten unsere in den Geschäftsräumen ausgehängten und zur Einsichtnahme vorliegenden Geschäftsbedingungen für die Errichtung, Wartung und Instandhaltung von elektronischen Anlagen.